Sportzeiten ab April 2024
Hygienevorschriften
Übernahme des Vereinsbeitrags über Leistungen für Bildung und Teilhabe

Sportvereinsbeiträge für hilfebedürftige Kinder und Jugendliche bis inkl. 17 Jahre können im Rahmen der gesetzlichen Leistungen für Bildung und Teilhabe gezahlt werden. Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") oder SGB XII beziehen bzw. die Kindergeld und Kinderzuschlag erhalten und/oder zusammen mit den Eltern Wohngeld beziehen. Der Antrag auf Übernahme des Vereinsbeitrages muss von den Eltern im zuständigen Sozialbürgerhaus gestellt werden. Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden. Zusätzlich ist noch eine Bestätigung des Vereins notwendig, die wir gerne ausstellen.

Antrag auf Bildung und Teilhabe.pdf

Bewegungskärtchen